Das öffentliche Beschaffungswesen

Der Einkauf von Gütern, Bau- und Dienstleistungen durch öffentliche Auftraggeber ist streng reguliert. Dieser Betrag möchte die Vorgaben und den Ablauf in einfacher Weise erklären.

07. Juli 2021 – Zermatt –

Gemeinden sind bei der Vergabe von Bauaufträgen und Bauarbeiten an die Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens gebunden. Je nach der Höhe eines Auftrages bestimmt der gesetzlich festgelegte Schwellenwert, ob Bauarbeiten freihändig vergeben werden können oder öffentlich auszuschreiben sind.
Für unser Schulhaus D’Niww Walka muss die Gemeinde alle Bauarbeiten öffentlich ausschreiben, teilweise sogar europaweit. Dieses Submissions-Verfahren ist aufwändig und genau einzuhalten. Es läuft wie folgt ab:

Das Planerteam erstellt zunächst auf der Basis des Projektes die Ausschreibungsunterlagen in Zusammenarbeit mit der Einwohnergemeinde Zermatt (EWG). Seitens des Planerteams wird ein Leistungsverzeichnis erstellt, die EWG erarbeitet die Eignungs- und Zuschlagskriterien mit deren Gewichtung, die vom Gemeinderat beschlossen werden. Diese Unterlagen werden auf der Webseite für das öffentliche Beschaffungswesen (simap.ch) aufgeschaltet bzw. im Amtsblatt publiziert und alle interessierten Unternehmen können die Dokumente herunterladen, Offerten erstellen und diese dann innert der angesetzten Frist einreichen.
Es folgt die Offert-Öffnung durch die Bauleitung und Vertreter der EWG. Dabei wird zunächst geprüft, ob die Offerten rechtzeitig eingegangen und vollständig sind. Anschliessend wird eine Tabelle mit den offerierten Preisen erstellt.
Es gilt sodann für die Anbieter zu prüfen, ob sie alle Eignungskriterien der Ausschreibung einhalten oder nicht. Anbieter, die ein Eignungskriterium nicht erfüllen, müssen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Danach werden die Offerten anhand der Zuschlagskriterien bewertet und benotet. Für diese Bewertung arbeiten Planer, Fachplaner, Bauleitung und Bauausschuss der EWG zusammen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Bewertung objektiv und transparent erfolgt. Aus dem offerierten Preis und der erzielten Bewertung ergibt sich dann eine Punktvergabe an jede Offerte. Der Bauausschuss stellt dem Gemeinderat dann den Antrag, die Arbeiten an den Anbieter zu vergeben, der am meisten Punkte erzielt und damit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hat. Der Zuschlag wird erteilt, öffentlich publiziert und alle Anbieter erhalten eine Tabelle mit der gesamten Bewertung und der erzielten Punktzahl.
Bevor die EWG dann den Werkvertrag mit einer Unternehmung abschliessen kann, muss die Beschwerdefrist abgewartet werden. Jeder unterlegene Anbieter kann Beschwerde beim Kantonsgericht einreichen und damit die Arbeitsvergabe anfechten. Bis heute ist dies nur in einem Fall geschehen (Baumeisterarbeiten) und das Kantonsgericht hat die Arbeitsvergabe durch die EWG in allen Punkten geschützt und bestätigt.

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